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   BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57   

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BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57 (https://dejure.org/1959,1103)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1959 - I ZR 189/57 (https://dejure.org/1959,1103)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1959 - I ZR 189/57 (https://dejure.org/1959,1103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1959, 599
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

    Auszug aus BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57
    Das Berufungsgericht hat auf die Rechtsprechung des Senats verwiesen, wonach es für die Möglichkeit einer Verwechslungsgefahr zwischen einem Wort- und Bildzeichen entscheidend darauf ankommt, ob der Verkehr beim Anblick des Bildzeichens an das Wortzeichen erinnert wird (BGH GRUR 1951, 159, 161 - Storchenzeichen).
  • BGH, 11.06.1954 - I ZR 174/52

    Wahrzeichen als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57
    In der von der Revision zitierten Entscheidung BGH GRUR 1955, 91, 93 - Römer - ist entgegen ihrer Annahme nichts Gegenteiliges ausgesprochen worden.
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats hat es ausgeführt, der Verkehr werde nur dann in rechtlich beachtlichem Maße veranlaßt, den Unterschieden zweier Zeichen Beachtung zu schenken, wenn die Verwendung der den klägerischen ähnlichen Zeichen einen gewissen Umfang erreicht habe (BGH GRUR 1955, 484, 486 - Luxor).
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57
    Der Senat hat gerade im Hinblick darauf, daß die Verkehrsgeltung einen tatsächlichen Zustand darstellt, der sich durch Rechtsbegriffe nicht beeinflussen läßt, in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, der Rechtsschutz dürfe nicht mit der Begründung versagt werden, es stände ihm ein Freihaltungsbedürfnis der Mitbewerber entgegen (BGHZ 21, 182, 196 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater).
  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57
    Tatsächlich ist das Berufungsgericht von dem vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretenen Rechtssatz ausgegangen, daß die Übernähme eines charakteristischen Bestandteils eines Zeichens in ein anderes Zeichen die Verwechslungsgefahr dann begründen kann, wenn der Bestandteil in diesem nicht derart untergegangen ist, daß er durch seine Einfügung in das neue Zeichen aufgehört hat, für den Verkehr die Erinnerung an das alte Zeichen wachzurufen (BGH GRUR 1954, 123, 125 mit Zitaten - NSU-Fox).
  • BGH, 30.03.1954 - I ZR 153/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57
    Unter diesen Umständen muß es bei der ständigen Rechtsprechung verbleiben, die das Reichsgericht bereits in RGZ 118, 76, 78, 79 aufgenommen und später stets befolgt hat (RG GRUR 1934, 364; vgl. auch BGH GRUR 1954, 346, 347 - Strahlenkranz), nach der eine vorgängige Löschung des Gegenzeichens grundsätzlich nicht Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch des alten Zeicheninhabers bildet.
  • BGH, 29.11.1955 - I ZR 4/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57
    Die vom Berufungsgericht angestellten Erwägungen stehen in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGH GRUR 1956, 183 - Dreipunkt).
  • RG, 20.09.1927 - II 409/26

    Warenzeichenrecht. Territorialität. Internationale Registrierung

    Auszug aus BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57
    Unter diesen Umständen muß es bei der ständigen Rechtsprechung verbleiben, die das Reichsgericht bereits in RGZ 118, 76, 78, 79 aufgenommen und später stets befolgt hat (RG GRUR 1934, 364; vgl. auch BGH GRUR 1954, 346, 347 - Strahlenkranz), nach der eine vorgängige Löschung des Gegenzeichens grundsätzlich nicht Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch des alten Zeicheninhabers bildet.
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Grundsätzlich kann auch nach der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung der Rechtsschutz, wenn ausreichende Verkehrsanerkennung gegeben ist, nicht mit der Begründung versagt werden, es stehe ihm ein Freihaltungsbedürfnis der Mitbewerber entgegen (RGZ 172, 127, 131 - Fettchemie; BGHZ 21, 182, 196 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; Urt. d. Senats vom 21. April 1959 I ZR 189/57 - Teekanne).
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZR 103/63

    Möglichkeit einer Schwächung der Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens durch

    Auch darin tritt ein Rechtsfehler nicht zutage; überdies ist es im wesentlichen eine Frage der tatsächlichen Würdigung der Umstände des einzelnen Falles, welchem Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens die beherrschende Wirkung zukommt (EGH GRUR 1959, 599, 602 - Teekanne).

    In besonders gelagerten Fällen kann es mit Rücksicht auf die Erfahrung, daß die Verkehrsauffassung gelegentlich ungewöhnliche Wege geht (vgl. BGH GRUR 1959, 599, 601 - Teekanne), auch geboten sein, die tatsächliche Auffassung des Verkehrs durch unmittelbar auf ihre Feststellung gerichtete Beweismittel zu ergründen.

  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 153/86

    "Teekanne II"; Schutzfähigkeit der bildlichen Darstellung einer Teekanne;

    Das Berufungsgericht hat sich zunächst darauf gestützt, daß das Reichsgericht (MuW 1931, 92) und der Bundesgerichtshof (GRUR 1959, 599 - Teekanne) bereits eine starke Verkehrsgeltung der Kennzeichnung "Teekanne" festgestellt haben.
  • BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 121/62

    Begriff der warenzeichenmäßigen Verwendung einer bildlichen Darstellung -

    Soweit die Farbfotos Kaffee trinkende Personen darstellen, könne eine zeichenmäßige Funktion nur angenommen werden, wenn der Verkehr die bildliche Darstellung Kaffee trinkender Personen um den gedeckten Kaffeetisch im Hinblick darauf, daß die Klägerin seit 35 Jahren mit ihr werbe, zeichenmäßig dahin verstehe, daß sie auf die Herkunft des Kaffees aus dem Unternehmen der Klägerin hinweise; denn durch intensive Werbung könne eine derartige Wirkung hervorgerufen werden, wie dies in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Teekanne-Fall (GRUR 1959, 599) angenommen worden sei.

    Das kann namentlich der Fall sein, wenn ein anderer Gewerbetreibender eine bildliche Darstellung der fraglichen Art dem Verkehr bereits als Herkunftshinweis eingehämmert hat; denn es ist durchaus denkbar, daß der Verkehr eine bildliche Darstellung als rein beschreibende Angabe auffaßt, solange sie ihm noch nicht häufig begegnet ist, dagegen aufgrund häufigen Gebrauchs schließlich daran gewöhnt wird, in ihr einen Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betriebe zu erblicken (so auch schon BGH GRUR 1959, 599, 601 - Teekanne).

  • BPatG, 11.03.2020 - 29 W (pat) 37/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Alliance Healthcare (Wort-Bild-Marke)/ALLIANCE

    Schließlich kann sich eine Ausnahme von dem Grundsatz "Wort vor Bild" ergeben, soweit die grafische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird; in diesem Fall kann es gerechtfertigt sein, dem Bild auch bei der mündlichen Benennung der Marke den Vorrang einzuräumen (vgl. BGH GRUR 1959, 599 - Teekanne; BPatG Beschluss vom 01.06.2016, 29 W (pat) 64/14 - Insel Usedom Inselkind USEDOM/INSELKIND/Inselkind; GRUR 1994, 124 - Billy the Kid; BPatG, Beschl. v. 10.12.2009, 30 W (pat) 77/09 - Chinese/Mädchen).
  • BPatG, 01.06.2016 - 29 W (pat) 64/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Insel Usedom Inselkind USEDOM

    Schließlich kann sich eine Ausnahme von dem Grundsatz "Wort vor Bild" ergeben, soweit die grafische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird; in diesem Fall kann es gerechtfertigt sein, dem Bild auch bei der mündlichen Benennung der Marke den Vorrang einzuräumen (vgl. BGH GRUR 1959, 599 - Teekanne; BPatG GRUR 1994, 124 - Billy the Kid; BPatG, Beschl. v. 10.12.2009, 30 W (pat) 77/09 - Chinese/Mädchen).
  • BGH, 29.04.1960 - I ZR 143/58

    Prüfung der Gleichartigkeit von Waren - Voraussetzungen der Rechtswidrigkeit der

    Die Frage, ob ein Bestandteil eines Zeichens das Zeichen derart beherrscht, daß er den Gesamteindruck bestimmt und die anderen Teile dagegen völlig in den Hintergrund treten, ist eine im wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiete liegende Frage (vgl. BGH GRUR 1959, 599, 602 - Teekanne).

    Das Berufungsgericht findet sich hierbei in Übereinstimmung mit der vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung, daß die Übernahme eines charakteristischen Bestandteiles eines Zeichens in ein anderes Zeichen Verwechslungsgefahr dann nicht begründen kann, wenn der Bestandteil in dem anderen Zeichen derart untergegangen ist, daß er für den Verkehr die Erinnerung an das alte Zeichen nicht mehr wachruft (vgl. BGH GRUR 1954, 123, 125 - NSU-Fox; BGH GRUR 1959, 599, 602 - Teekanne).

  • BPatG, 03.09.2021 - 30 W (pat) 47/17
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz "Wort vor Bild" kann sich zwar insbesondere dann ergeben, wenn die graphische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird (vgl. BGH GRUR 1959, 599, 601 f. - Teekanne; BPatG, GRUR 1994, 124, 125 - Billy the Kid; BPatG, 30 W (pat) 77/09 - Chinese/Mädchen; siehe auch Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 9 Rn. 456).
  • BPatG, 10.10.2022 - 26 W (pat) 501/18
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz "Wort vor Bild" kann sich ergeben, soweit die grafische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird; in diesem Fall kann es gerechtfertigt sein, dem Bild auch bei der mündlichen Benennung der Marke den Vorrang einzuräumen (vgl. BGH GRUR 1959, 599 - Teekanne; BPatG GRUR 1994, 124 - Billy the Kid; BPatG 30 W (pat) 77/09 - Chinese/Mädchen).
  • BPatG, 13.12.2017 - 29 W (pat) 536/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Petit Filou (Wort-Bild-Marke)/P"TIT FILOU

    Schließlich kann sich eine Ausnahme von dem Grundsatz "Wort vor Bild" ergeben, soweit die grafische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird; in diesem Fall kann es gerechtfertigt sein, dem Bild auch bei der mündlichen Benennung der Marke den Vorrang einzuräumen (vgl. BGH GRUR 1959, 599 - Teekanne; BPatG GRUR 1994, 124 - Billy the Kid; BPatG, Beschl. v. 10.12.2009, 30 W (pat) 77/09 - Chinese/Mädchen).
  • BPatG, 19.11.2015 - 30 W (pat) 508/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "iGLUE (Wort-Bild-Marke)/iGLUE

  • BPatG, 27.05.2019 - 26 W (pat) 15/17
  • BPatG, 28.11.2018 - 26 W (pat) 52/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "MUT (Wort-Bild-Marke)/MUTTI (Unionswortmarke)" -

  • BPatG, 26.02.2018 - 26 W (pat) 75/13

    Verwechslungsgefahr und Schutzfähigkeit der eingetragenen Wortmarke und Bildmarke

  • BPatG, 16.01.2022 - 26 W (pat) 564/22
  • BPatG, 25.10.2018 - 30 W (pat) 28/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "TAD AUDIO VERTRIEB (Wort-Bild-Marke)/TAD

  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62

    Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach

  • BPatG, 31.07.2023 - 26 W (pat) 514/22
  • BPatG, 25.07.2023 - 26 W (pat) 72/20
  • BPatG, 01.02.2023 - 26 W (pat) 592/20
  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 15/60
  • BPatG, 09.10.2017 - 29 W (pat) 517/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "elAMARA (Wort-Bild-Marke/Esmara" - Zahlung der

  • BPatG, 23.11.2016 - 29 W (pat) 536/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Galileo Computing (Wort-Bild-Marke)/GALILEO

  • BGH, 29.11.1974 - I ZR 60/72

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verwechslungsgefahr nach Bild

  • BGH, 26.04.1963 - Ib ZR 105/61

    Rechtsmittel

  • BPatG, 23.11.2016 - 29 W (pat) 538/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Galileo Business (Wort-Bild-Marke)/GALILEO

  • BPatG, 02.03.2011 - 26 W (pat) 504/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "M (Wort-Bild-Marke)/M (Wort-Bild-Marke)" - zur

  • BPatG, 21.06.2022 - 28 W (pat) 549/20
  • BPatG, 23.11.2016 - 29 W (pat) 533/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Galileo Press (Wort-Bild-Marke)/GALILEO

  • KG, 14.06.1994 - 5 U 1738/93

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Lizenzvergabe für den "Grünen Punkt";

  • BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64

    Anspruch auf Namensrechte und Kennzeichnungsrechte wegen Bestehens einer

  • BGH, 30.04.1969 - I ZR 122/67
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 116/64

    Verletzung eines Ausstattungsrechts durch Anbringung des Hubertusbildes auf

  • BGH, 11.12.1970 - I ZR 52/69

    Verletzung eines Warenzeichens und Firmenrechts durch Arzneimittelbezeichnung -

  • BGH, 03.07.1970 - I ZR 2/69

    Schutz eines zusätzlichen Kennzeichnungsmittels - Kennzeichnungsmittel im Sinne

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